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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Wann sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerpflichtig?

    von StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de

    | Physiotherapeutische Selbstzahlerleistungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Therapiezweck vor der Behandlung oder bei chronischen Erkrankungen spätestens nach Ablauf eines Jahres per ärztlicher Verordnung nachgewiesen wird. Gesondert berechnete Nebenleistungen dagegen sind steuerpflichtig (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2021, Az. 1 K 2249/17 U ; Beitrag in PP 10/2021, Seite 4 ). Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus enorme Bedeutung, denn es befasst sich mit der zeitlos aktuellen Frage: Wann sind physiotherapeutische Leistungen umsatzsteuerpflichtig? |

    Physiotherapeutische Heilbehandlungen

    § 4 Nr. 14 Buchst. a Umsatzsteuergesetz (UStG) befreit Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, aber auch die der Physiotherapeuten, von der Umsatzsteuer. Unionsrechtlich beruht dies auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. c Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL).

     

    Therapeutisches Ziel und Befähigung

    Die therapeutische Zielsetzung einer Leistung ist nicht in einem besonders engen Sinn zu verstehen. So fallen medizinische Leistungen, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden, unter die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL vorgesehene Steuerbefreiung. Damit die Befreiung greifen kann, müssen die Voraussetzungen therapeutisches Ziel und berufliche Befähigung nachweislich erfüllt sein: