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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Beihilfe für Bundesbedienstete: neue Höchstsätze zum 01.05.2023

    | Ab dem 01.05.2023 gelten in der Beihilfe für Bundesbedienstete neue Höchstsätze. Diese hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 25.04.2023 veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s8017 ). Inwieweit die einzelnen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist noch offen. |

    Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 2 | ID 49425237