· Fachbeitrag · Vergütung
Beihilfe für Bundesbedienstete: neue Höchstsätze zum 01.05.2023
| Ab dem 01.05.2023 gelten in der Beihilfe für Bundesbedienstete neue Höchstsätze. Diese hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) am 25.04.2023 veröffentlicht (PDF online unter iww.de/s8017 ). Inwieweit die einzelnen Bundesländer ihre Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist noch offen. |
Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 2 | ID 49425237