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  • · Nachricht · Vergütung

    GKV-Spitzenverband legt Zahlen zu Preisuntergrenzen vor

    | Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat für das laufende Jahr eine Zahlensammlung der „Heilmittel-Preisuntergrenzen“ (HMPUG) vorgelegt. |

     

    Der Gesetzgeber hatte die Bestimmung der sogenannten Referenzwerte für Preisverhandlungen auf den 1. April terminiert. Einmal jährlich melden die Krankenkassen dem GKV-Spitzenverband die aktuell gültigen Preise für ergotherapeutische, logopädische, physiotherapeutische und podologische Leistungen. Nur Krankenkassen, die am Risikostrukturausgleich teilnehmen sind beteiligt. Der Spitzenverband legt auf der Grundlage dieser Datensammlung die jeweilige Preisuntergrenze und den Höchstpreis fest. Die Vertragspartner sollen sich zwischen Unter- Obergrenze einigen (siehe PP 02/2016, Seite 1).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Werte für die HMPUG, jeweils geordnet nach therapeutischer Leistung und Bundesland, finden Sie im PDF-Format auf der Website des GKV-Spitzenverbands unter http://tinyurl.com/hzmdts4.

     
    Quelle: ID 44096229