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  • · Fachbeitrag · Vergütung

    Neuer bundeseinheitlicher Rahmenvertrag in der Physiotherapie gilt ab August 2021

    von Dr. Michael Heinen, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V., Bochum, ifk.de

    | Nach fast zwei Jahren, zahlreichen Gesprächsrunden und zwei Schiedsverfahren sind die Verhandlungen über den neuen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag in der Physiotherapie zu einem Abschluss gekommen. Am 13.07.2021 erfolgte der Schiedsspruch über den neuen Vertrag und damit u. a. über die neuen Preise, die in der Physiotherapie ab 01.08.2021 gelten. |

    Die Preise steigen um 14,09 Prozent

    Die Preise für physiotherapeutische Leistungen steigen für alle Behandlungen, die ab dem 01.08.2021 durchgeführt werden, dauerhaft um 14,09 Prozent gegenüber den Bundeshöchstpreisen vom 01.07.2019. Zur Abrechnung mit den neuen Preisen können Verordnungen bei den Kassen allerdings erst ab dem 01.09.2021 eingereicht werden. Insbesondere soll ihnen damit ausreichend Zeit für die Umstellung gegeben werden. Für die Zeit vom 01.08.2021 bis zum 30.11.2021 steigen die Preise vorübergehend sogar um 26,67 Prozent. Der Grund dafür: Die Preissteigerung hätte eigentlich bereits zum 01.04.2021 erfolgen müssen. Die „verloren gegangenen“ Monate sollen auf diese Weise kompensiert werden. Das bedeutet auch, dass die kurzzeitig stärker gestiegenen Preise zum 01.12.2021 wieder abgesenkt werden auf den dann dauerhaft geltenden Preis.

     

    • Beispiel KG
    • Zum 01.07.2019 wurde die KG mit 21,11 Euro vergütet.
    • Zum 01.04.2021 gab es bereits eine Erhöhung um 1,51 Prozent auf 21,43 Euro.
    • Zum 01.08.2021 steigt der KG-Preis vorübergehend auf 26,74 Euro.
    • Zum 01.12.2021 beträgt der KG-Preis dauerhaft 24,08 Euro.