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Schiedsspruch: Vergütung für Physiotherapeuten steigt ab 2023 um 8,47 Prozent
| Die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ab dem 01.01.2023 um 8,47 Prozent steigen. Wie die Physiotherapieverbände am 15.12.2022 übereinstimmend auf ihren Websites mitteilten, hat die Schiedsstelle am 13.12.2022 eine entsprechende Entscheidung gefällt. |
MERKE | Da die Schiedsstelle die neuen Heilmittelpreise eigentlich schon zum 01.11.2022 hätte festsetzen müssen, wird für die Monate November und Dezember 2022 je ein Zahlbetrag in Höhe von 2,58 Prozent festgesetzt und in den Monaten Januar und Februar 2023 aufgeschlagen. Ähnlich wurde schon nach Abschluss des Rahmenvertrags im August 2021 verfahren (PP 08/2021, Seite 3). |
Weiterführender Hinweis
- Neue Preisliste für Heilmittel zum 01.01.2023: Ab wann darf wie viel berechnet werden? (Beitrag online vom 12.01.2023, Abruf-Nr. 48979000)
Quelle: Ausgabe 01 / 2023 | Seite 1 | ID 48960165