05.11.2019 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Kasse fordert Vergütung wegen fehlerhafter Verordnung zurück – Regress gegen Arzt sinnvoll?
| Frage: „ Wir haben eine Patientin über drei Jahre mit Krankengymnastik im doppelstündigen Hausbesuch behandelt. Jetzt sendet deren Krankenkasse die Rezepte zurück. Die Kasse erklärt, statt Indikationsschlüssel EX2a hätte EX3a angegeben werden müssen und verlangt bereits gezahlte Honorare i. H. v. rund 14.000 Euro zurück. Würde der Indikationsschlüssel auf EX3a geändert, entfiele der Regress der Krankenkasse. Der verordnende Arzt ändert die Rezepte nachträglich nicht. Können wir den Arzt auf Schadenersatz verklagen?“ |
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