· Fachbeitrag · Vordrucke
Neuer Vordruck zur Heilmittelverordnung (Muster 13): So prüfen Sie richtig!
von RA Manfred Weigt, Bochum
| Am 30.06.2017 endet die Übergangsfrist zur Verwendung der alten Vordrucke für die Heilmittelverordnung (Muster 13). Das teilt der GKV-Spitzenverband auf Anfrage der Redaktion mit. Wie Sie Verordnungen auf den seit 01.01.2017 geltenden neuen Vordrucken (PP 12/2016, Seite 2) richtig prüfen, erklärt dieser Beitrag. Die eingeklammerten Zahlen in den folgenden Ausführungen verweisen auf die Grafik am Ende des Beitrags. Tipp der Redaktion: Paralleles Lesen online und in der gedruckten Ausgabe erspart Ihnen das Blättern. Eine Checkliste finden Sie auf pp.iww.de unter Abruf-Nr. 44626060 . |
Allgemeine Angaben
Das Feld links oben auf der Verordnung (1) enthält allgemeine Angaben zum Patienten, zu dessen Krankenkasse und zum behandelnden Arzt. Kontrollieren Sie zunächst, ob diese Angaben vollständig sind. Wenn nicht, dürfen Sie nicht mit der Behandlung beginnen.
PRAXISHINWEIS | Fragen Sie den Patienten, ob die Daten auf der eingelesenen Versichertenkarte noch stimmen (2). Lassen Sie sich im Zweifel von Erstpatienten den Personalausweis zeigen. Das ist z. B. für ein Mahnverfahren wichtig (z. B., wenn der Patient die Zuzahlung nicht entrichtet). So sparen Sie sich aufwendige Anfragen beim Einwohnermeldeamt, wenn die Post zu Ihnen zurückkommt. |
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