Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2004 | Abrechnung

    Heilmittelrichtlinien treten zum 1. Juli 2004 in Kraft

    Mit Beschluss vom 16. März 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Weg für die neuen Heilmittelrichtlinien frei gemacht. Allerdings sind noch einige Maßgaben in den mehrfach modifizierten Entwurf einzuarbeiten. Deshalb werden die Richtlinien letztlich erst am 1. Juli 2004 in Kraft treten - und nicht wie geplant am 1. April 2004.

    Längerfristige Verordnung von Heilmitteln

    Wie in der März-Ausgabe erläutert, müssen Krankenkassen Behandlungen außerhalb des Regelfalles immer zur Genehmigung vorgelegt bekommen. Für den Fall, dass sich der Genehmigungsvorgang verzögert, können Sie trotzdem mit der Behandlung beginnen. Wird die Kostenübernahme später abgelehnt, so werden die Kosten für Leis„tungen, die Sie schon erbracht haben, in jedem Fall bezahlt. Grundsätzlich ist die Verordnungsmenge bei allen Behandlungen so zu bemessen, dass innerhalb von zwölf Wochen eine ärztliche Untersuchung stattfindet.

    Anpassung der maximalen Verordnungsmenge

    Ursprünglich wurden im Entwurf maximale Verordnungsmengen pro Erkrankung festgelegt. Allerdings sollen diese noch angepasst werden. Ziel ist es, unnötige Praxisgebühren zu vermeiden. In welcher Form das geschehen wird, ob durch Anpassung der Verordnungsmengen bei der Erst- bzw. Folgeverordnung oder auch in anderer Form ist noch nicht offiziell bekannt.

    Altersbegrenzung bei CP-Kindern

    Die umstrittene Altersbegrenzung von 12 Jahren bei Kindern mit zentralen Bewegungsstörungen, die insbesondere mit Bobath- und Voijta-Therapie behandelt werden, ist auf 18 Jahre heraufgesetzt worden.

    Weiterhin wurde in den neuen Heilmittelrichtlinien festgehalten, dass sich die Verordnung von Frühförderung und die Verordnung von Heilmitteln gegenseitig nicht ausschließen darf.

    Hinweis: Sobald die endgültige Fassung der Heilmittelrichtlinien veröffentlicht wird, analysiert "Praxisführung professionell" die Details. Außerdem werden die naheliegenden Konsequenzen bei der praktischen Umsetzung in der laufenden Berichterstattung beleuchtet.