01.05.2005 | Arbeitsrecht / Kalkulation und Vertragsgestaltung (Teil 1)
Mitarbeitergehälter: Nutzen Sie die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten!
Die Landschaft der Heilberufler ist heute von Verunsicherung geprägt: Vielen Ärzten ist noch nicht klar, was der neue Abrechnungskatalog EBM für Folgen hat. Außerdem bestehen Verordnungsrestriktionen durch Richtgrößen. Daher stellt sich auch für Ihre Praxis die Frage, wo und wie die Kosten weiter optimiert werden können.
Die Personalkosten bilden in der physiotherapeutischen Praxis meist den größten Kostenblock. Hier gibt es aber nicht nur das oft ausschließlich verwendete Festgehalt. Denkbar sind vor allem auch flexible Vertragsgestaltungen, die sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Angestellten Vorteile bieten. Auch wenn Sie drastische Einbrüche wegen der zurückgehenden Verordnungsmenge zu verzeichnen haben, sollten Sie nicht gleich an die Entlassung eines Mitarbeiters denken. Vorrang sollte die Anpassung der Verträge haben. „Praxisführung professionell“ beginnt mit dieser Ausgabe eine Serie, in der Ihnen Grundlagen der Kalkulation von Gehältern und auch mögliche Vertragsmodelle vorgestellt werden.
Kalkulationsgrundlage: Einnahmen Überschuss-Rechnung
Um die Kalkulation der Gehälter vornehmen zu können, müssen Sie zunächst eine Basis schaffen und die Zahlen Ihrer Praxis aufarbeiten.
Einnahmen-Überschussrechnung einer Praxis mit vier Therapeuten | ||
Praxiseinnahmen |
| Gesamt |
Kassenpatienten | 134.980 Euro |
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Zuzahlungen | 23.820 Euro |
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Privatpatienten | 39.700 Euro |
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Selbstzahler | 1.500 Euro | 200.000 Euro |
Praxisausgaben |
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Therapeutengehälter | 87.000 Euro |
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Hilfspersonal | 20.000 Euro |
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Raumkosten | 24.000 Euro |
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Praxisbedarf | 1.500 Euro |
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Versicherungsbeiträge | 3.500 Euro |
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Kfz | 5.000 Euro |
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Werbekosten / Reise | 1.000 Euro |
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Porto / Telefon / Bürobedarf | 1.500 Euro |
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Sonstige Kosten | 1.500 Euro |
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Abschreibung/GWG | 8.000 Euro | 153.000 Euro |
Gewinn |
| 47.000 Euro |
Aufbereitung der Praxiseinnahmen
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