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  • 01.04.2008 | Arbeitsrecht

    Sechs häufig gestellte Fragen bei Schwangerschaft Ihrer Mitarbeiterin

    von Dr. Guido Mareck, Richter am Arbeitsgericht, Iserlohn

    In der physiotherapeutischen Praxis bedeutet die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin immer ein Umorganisieren von Arbeitsprozessen. Außerdem sind einige gesetzliche Vorschriften zu beachten, die vor allem dem Schutz der werdenden Mutter dienen. Der folgende Beitrag gibt Ihnen anhand der am häufigsten gestellten Fragen einen kurzen Überblick darüber, was Sie als Praxisinhaber im Zusammenhang mit der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin rechtlich beachten müssen. 

    Vorstellungsgespräch und Schwangerschaft

    Frage: Physiotherapeut A sucht eine neue Mitarbeiterin für seine Praxis. Darf er im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragen?  

     

    Antwort: Die Frage nach der Schwangerschaft ist im Vorstellungsgespräch generell unzulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die Bewerberin aus Gründen des Mutterschutzes sofort nach Einstellung ihre neue Stelle „arbeitsunfähig“ antreten würde. Darüber hinaus wurde schon vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Frage nach der Schwangerschaft seitens des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) als unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts aufgefasst.  

    Absage an schwangere Bewerberin

    Frage: Eine Bewerberin auf eine freie Stelle bejaht die Frage nach einer Schwangerschaft. Physiotherapeut A möchte eine andere Kandidatin einstellen und eine Absage erteilen. Wie sollte die Absage formuliert sein?