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  • 03.03.2011 | Arbeitssicherheit

    Grundlagen des Arbeitsschutzes in der Praxis

    von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle, Mannheim/Nothweiler

    Durch Maßnahmen der Arbeitssicherheit soll der Arbeitnehmer vor Gefahren für Leib und Leben geschützt und sein Arbeitsplatz menschengerecht gestaltet werden. Arbeitssicherheit ist das Ergebnis des staatlich geforderten Arbeitsschutzes. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes in dieser und der nächsten Ausgabe vor.  

    Der Arbeitsschutz des Arbeitsschutzgesetzes

    Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat zum Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen - also auch für Therapeuten. Im Mittelpunkt steht die Sicherheit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz, während zum Beispiel beim Mutterschutzgesetz der soziale Schutz des Mitarbeiters im Vordergrund steht.  

     

    Für die Umsetzung des Arbeitsschutzes sind der Arbeitgeber oder ihm gleichgestellte Personen verantwortlich. Diese haben unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Einzelfalls auf ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§§ 3, 4 ArbSchG).  

    Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber. Obwohl die Maßnahmen dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, zählen die Aufwendungen für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht zum Arbeitslohn. Es fallen daher weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an, selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung stellt.  

    Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes

    Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen (§ 4 ArbSchG):