29.07.2010 | Ausbildung
Azubis in der Therapiepraxis: Der Kaufmann im Gesundheitswesen
von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg
Eigentlich ist es die Aufgabe von Therapeuten, Menschen mit (körperlichen) Leiden zu behandeln. Doch im Arbeitsalltag kommen viele weitere Anforderungen auf Sie zu. Vor allem der Verwaltungsaufwand hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Da dies nicht nur für die Physio-, Ergotherapie sowie Logopädie gilt, sondern für alle Gesundheitsberufe, wurde im Jahr 2001 der Ausbildungsberuf „Kaufmann im Gesundheitswesen“ (KiG) bundesweit eingeführt. Normalerweise bilden vor allem Krankenkassen und Kliniken zum KiG aus. Doch auch therapeutische Praxen können ausbilden - wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. „Praxisführung professionell“ zeigt Ihnen, welche das sind.
Nur für große Praxen geeignet
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum KiG haben Therapeuten mit einem Kaufmann im Gesundheitswesen einen gut ausgebildeten Mitarbeiter für alle organisatorischen Aufgaben in ihrer Praxis. Das betrifft die Abrechnung und Marketing-Projekte ebenso wie die Termin-Organisation, den Einkauf und den Verkauf. Dennoch lohnt sich ein solcher Mitarbeiter nur für große Praxen, die einen entsprechend hohen Verwaltungsaufwand haben und in denen viele Therapeuten arbeiten. Denn nur durch deren Arbeit können die Personalkosten einer Verwaltungsstelle getragen werden.
Kammern prüfen die Eignung der Praxis
Für Ausbildungsberufe zum Kaufmann sind die Industrie- und Handelskammern der jeweiligen Bundesländer zuständig. Da therapeutische Praxen nicht den Handelskammern unterstehen, müssen interessierte Praxisinhaber sich dort anmelden. Im Normalfall wird innerhalb kurzer Zeit ein Termin vereinbart, bei dem ein Mitarbeiter der Handelskammer die Praxis besucht und auf Tauglichkeit prüft. Dabei steht vor allem ein Gespräch mit dem Ausbilder im Mittelpunkt - denn in jeder Praxis muss es einen Ausbilder geben, der für den Azubi verantwortlich ist. Zu dessen Aufgaben gehört es, die wichtigen Inhalte zu vermitteln, bei Fragen und Problemen als Kontaktperson zur Verfügung zu stehen und auch für die Handelskammer und die Berufsschule als Ansprechpartner aufzutreten. Ausbilder müssen also sowohl fachlich als auch arbeitspädagogisch geeignet sein.
Aber ein guter Therapeuten-Ausbilder muss noch nicht zum kaufmännischen Ausbilder geeignet sein. Im günstigsten Fall hat der Ausbilder selbst eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen; sie belegt sein fachliches Know-how. Wenn er bereits andere Lehrlinge ausgebildet hat, ist er auch arbeitspädagogisch geeignet. Ist das nicht der Fall, gibt es die Möglichkeit, bei der Handelskammer eine Ausbilder-Eignungsprüfung abzulegen. Kann der Ausbilder fachliche und pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten anderweitig nachweisen, kann die Handelskammer die Eignung auch ohne Prüfung anerkennen und einen Ausbilderschein ausstellen.
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