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  • 06.10.2010 | Autofinanzierung

    Pkw-Leasing ist nach wie vor attraktiv

    Auch bei Therapeuten setzt sich das Leasing von Praxis-Pkw als Alternative zur Fahrzeugfinanzierung immer mehr durch. „Praxisführung professionell“ erklärt Ihnen die wichtigsten steuerlichen Regeln im Zusammenhang mit dem Leasing eines Pkw.  

    Leasing bringt finanzielle Vorteile

    Die Frage, ob Leasing oder Kauf mit Kredit (etwa mit der Hausbank oder bei den Autobanken) für Sie günstiger ist, lässt sich an dieser Stelle nicht beantworten. Die Vorteile des Pkw-Leasings liegen jedoch auf der Hand: Ihre Kreditlinien bei der Bank werden entlastet und die ersparte Liquidität steht für andere dringende Anschaffungen zur Verfügung.  

    So funktioniert das Leasing-Modell steuerlich

    Leasen Sie einen Pkw, zahlen Sie neben den monatlichen Leasingraten häufig zu Beginn noch eine Sonderzahlung, die letztlich zu einer Verringerung Ihrer Monatsraten führt. Die Leasingraten für den überwiegend betrieblich genutzten Pkw gehören zu den laufenden Betriebsausgaben der Praxis. Weil Sie nicht wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Pkw sind, können Sie andererseits dafür aber auch keine Abschreibungen berücksichtigen.  

     

    Die gezahlte Leasingsonderzahlung müssen Sie im Jahr der Zahlung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe geltend machen, wenn Sie Ihren Praxisgewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Gehören Sie zu den wenigen Therapeuten, die bilanzieren, dürfen Sie dagegen die Leasingsonderzahlung nur über die Laufzeit des Leasingvertrags gewinnmindernd verteilen.  

     

    Beispiel

    Therapeut A hat Anfang Januar 2010 einen Pkw mit einem Listenpreis von 25.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer für drei Jahre geleast. Neben einer Sonderzahlung von brutto 5.200 Euro muss er monatliche Raten von brutto 250 Euro bis Dezember 2012 zahlen. A wird den geleasten Pkw voraussichtlich zu etwa 60 Prozent für Praxisfahrten nutzen.  

     

     

    2010  

    2011  

    2012  

    Summen  

    Leasingraten  

    3.000 Euro  

    3.000 Euro  

    3.000 Euro  

    9.000 Euro  

    Sonderzahlung  

    5.200 Euro  

    -  

    -  

    5.200 Euro  

    Betriebsausgaben  

    8.200 Euro  

    3.000 Euro  

    3.000 Euro  

    14.200 Euro  

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