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  • 06.09.2010 | Berufsrecht

    Erste Erfahrungen mit der sektoralen Heilpraktikerüberprüfung

    von RA, FA Medizinrecht Dr. Ernst Boxberg, München

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 26. August 2009 erneut die Teilbarkeit der Heilpraktikererlaubnis bestätigt und die sektorale Heilpraktikerüberprüfung in der Physiotherapie ins Leben gerufen. Inzwischen haben die Gesundheitsämter mit der Durchführung der Überprüfung begonnen und tun sich damit offenbar schwer. „Praxisführung professionell“ berichtet über erste Erfahrungen mit der sektoralen Heilpraktikerüberprüfung.  

    Heilpraktikerüberprüfung ist Ländersache

    Die Heilpraktikerüberprüfung ist Ländersache und so ist es nicht verwunderlich, dass in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Überprüfungen angeboten und durchgeführt wurden.  

     

    Die Heilpraktikerüberprüfung in Bayern, Niedersachsen und NRW

    Die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich abgesprochen und sich für eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung entschieden. In der schriftlichen Prüfung wurden 26 Fragen gestellt, zu deren Beantwortung die Physiotherapeuten 55 Minuten Zeit bekamen. Die schriftliche Prüfung galt als bestanden, wenn 75 Prozent der gegebenen Antworten richtig waren, also wenigstens 21 Fragen. Es wurde das Multiple-Choice-Verfahren gewählt, das heißt, die Physiotherapeuten konnten unter mehreren Antworten die richtigen Antworten (meist sollten zwei richtig sein) aussuchen.  

     

    Der Verfasser dieses Beitrags übergab die Fragen an die Studierenden eines Masterstudiengangs der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder. Die Studierenden waren überwiegend Mediziner mit abgeschlossener Arztausbildung. Diese Fachleute sollten Stellung zu den Fragen nehmen und dabei Folgendes herausfinden: