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  • 01.01.2004 | Berufsrecht

    In diesen Fällen ist eine Behandlung ohne ärztliche Verordnung zulässig

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Dürfen Physiotherapeuten ohne ärztliche Verordnung behandeln? Diese Frage stellt sich gerade mit Blick auf die neuen Möglichkeiten nach der Gesundheitsreform - beispielsweise bei Betriebsmassagen. Diese Tätigkeitsfelder stehen der Auffassung entgegen, nach der das Heilpraktikergesetz jegliche Tätigkeit ohne ärztliche Verordnung verbietet. Nachfolgend wird erläutert, welche Klippen Sie bei Behandlungen ohne Verordnungen im Hinblick auf die Haftung, die Honorarsicherung und auch die Besteuerung umschiffen müssen.

    Rahmenbedingungen für die therapeutische Behandlung

    Zunächst ein Blick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen: In Artikel 12 des Grundgesetzes steht: "Alle Deutschen haben das Recht, (den) Beruf… frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetze geregelt werden." Das für die Berufsausübung maßgebliche Gesetz ist zunächst das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939. Dot ist in §  1 ausgeführt: "Wer Heilkunde - ohne als Arzt bestallt zu sein - ausüben will, bedarf der Erlaubnis." Im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) ist weiterhin in §  1 geregelt, dass es einer zusätzlichen Erlaubnis bedarf, wenn Sie die Berufsbezeichnung Masseur, medizinischer Bademeister oder Physiotherapeut führen wollen. Mit Blick auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niedersachsen (Az: 8 M 6826/95) dürfen Physiotherapeuten all das, was ihnen das Berufsrecht erlaubt. Geht ein Therapeut über das Berufsrecht hinaus, so greift das restriktive Heilpraktikergesetz ein, womit die Tätigkeit dann verboten wäre.

    Die Analyse des Berufsrechts unterschiedlicher nichtärztlicher Heilberufe macht deutlich, dass Sie als Physiotherapeut im Gegensatz zu anderen Heilhilfsberufen keine ärzliche Weisung zwingend benötigen. Dazu drei Auszüge aus unterschiedlichen Gesetzen:

    Diätassistentengesetz (§  3) - hier ist ärztliche Weisung Pflicht:

    "Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs Kenntnis, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnung, wie dem Erstellen von Diätplänen, ... befähigen ..."

    Podologengesetz (§  3 PodG) - hier ist ärztliche Weisung Pflicht:

    "Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen ... pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken (Ausbildungsziel)."

    Physiotherapeutengesetz (MPhG §  8) - keine ärztliche Weisung nötig:

    "Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs dazu befähigen, durch Anwendung geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben (Ausbildungsziel)."