01.08.2004 | Beschluss des Bundesfinanzhofs
Offene Fragen zu Anforderung an Fahrtenbücher mit Excel-Tabelle
Nach derzeitigem Stand der Dinge ist es besser, als Fahrtenbuch ein herkömmliches handelsübliches Heft zu nutzen. Natürlich gibt es auch teure technische Innovationen für elektronische Fahrtenbücher - unklar ist die Sachlage jedoch, wenn Sie das Fahrtenbuch mit Hilfe einer Excel-Tabelle - dazu gibt es im Internet zahlreiche Download-Angebote - führen wollen. Hier fordert der Bundesfinanzhof jetzt Klarheit (Beschluss vom 26. April 2004, Az: VI B 43/04).
Im verhandelten Fall waren Fahrtenbücher, die mit Excel erstellt wurden, vom Finanzamt und später vom Finanzgericht Düsseldorf beanstandet worden. Zwar war darin jede Fahrt ordnungsgemäß zeilenweise erfasst. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht waren jedoch der Ansicht, dass ein mit Excel erstelltes Fahrtenbuch nicht der Vorschrift (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetz) entspricht. Excel besitze keine Sicherungen gegen nachträgliche Änderungen. Vielmehr genüge die Änderung einer Zahl oder Rechenformel, damit alle fortlaufenden Zahlen neu gerechnet und entsprechend angezeigt würden. In den Lohnsteuerrichtlinien des Jahres 2000 ist aber geregelt (Hinweise, Abschnitt 31) dass bei einem elektronischen Fahrtenbuch nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden müssen.
Dazu die Feststellung des Bundesfinanzhofs:
Der Begriff des ordnungsgemäßen Fahrtenbuches ist gesetzlich nicht definiert. Welche Anforderungen an ein Fahrtenbuch zu stellen sind, ist höchstrichterlich bisher noch nicht geklärt. |
Nicht geklärt ist auch, welche Folgen sich ergeben, wenn ein vorgelegtes Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist oder nur geringe Mängel aufweist. |
Offen ist auch die Frage, ob Mängel eines Fahrtenbuches den Einzelnachweis ganz oder nur teilweise ausschließen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig