01.08.2007 | Betriebsprüfung
Beruflich oder privat? So ordnen Sie Ausgaben prüfungssicher
Fragen zum Ablauf einer Betriebsprüfung werden regelmäßig an die Redaktion von „Praxisführung professionell“ herangetragen. Besonders häufig bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Praxis- und Privatbereich.
Vorab: Betriebsprüfungen finden seltener statt als gemeinhin angenommen und müssen vom Finanzamt schriftlich angekündigt werden. Kleinbetriebe mit einem steuerlichen Gewinn unter 47.000 Euro werden im Durchschnitt nur alle 21 Jahre geprüft. Wer bisher allerdings noch keinen Besuch vom Betriebsprüfer hatte, sollte vorbereitet sein! Häufig sind es scheinbar unbedeutende Feststellungen der Prüfer, die zu unangenehmen Auseinandersetzungen führen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick, was der Betriebsprüfer darf und wann seine Beanstandungen zutreffend sein können.
Darf der Prüfer die Patientenkartei einsehen?
Grundsätzlich darf jeder Prüfer Einsicht in die Patientenkartei nehmen. Denn die Patientenkartei enthält häufig Eintragungen, die für die Besteuerung wichtig sind – beispielsweise den Rechnungsbetrag und den Zahlungseingang. Als Physiotherapeut können Sie jedoch – ebenso wie zum Beispiel Ärzte – Auskünfte zur Patientenkartei gegebenenfalls verweigern. Allerdings fallen die finanziellen Beziehungen zu ihren Patienten auch bei Ihnen in keinem Fall unter die Schweigepflicht oder das Auskunftsverweigerungsrecht.
Praxistipp: Wenn Sie dem Betriebsprüfer glaubhaft versichern können, dass Sie für Ihren gesamten Rechnungs- und Zahlungsverkehr (auch für die Privatpatienten) eine Abrechnungsstelle beauftragt haben, wird er kein Interesse an Ihrer Patientenkartei haben. Sie müssen ihm dann nur die monatlichen Zusammenstellungen Ihrer Abrechnungsstelle vorlegen. Mit den dazugehörenden Anlagen (Übersicht über Patienten, Krankenkassen und Zuzahlungen) wird sich der Prüfer dann intensiv beschäftigen.
Wann werden Praxiskosten zu Betriebsausgaben?
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