01.03.2005 | Betriebsprüfung in der physiotherapeutischen Praxis (Teil 1)
Nach diesen Kriterien wählt der Fiskus die Praxen zur Betriebsprüfung aus
Mit hoher Regelmäßigkeit besuchen die Betriebsprüfer bevorzugt große Gemeinschaftspraxen der Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die beispielsweise ein größeres Fitness-Studio betreiben oder auch in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) integriert sind. Aber auch Praxen mittlerer Größe müssen mehr oder weniger regelmäßig mit einer Betriebsprüfung rechnen.
Für Sie als Physiotherapeut sind dann häufig unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und Steuernachzahlungen die Folge. Umso wichtiger ist es für Sie, den Ablauf und die Inhalte einer Betriebsprüfung zu kennen. Mit diesem Beitrag startet „Praxisführung professionell“ eine Serie zur Betriebsprüfung. Ziel ist es, Ihr Wissen in diesem Themenkomplex auf eine solide Basis zu stellen und Antworten auf Ihre brennenden Fragen zu geben.
Grundsätzliches
Die Betriebsprüfung ist ein spezielles Mittel der Finanzverwaltung im Besteuerungsverfahren. Sie dient dazu, Ihre oft unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durchgeführte Steuerfestsetzung nochmals zu überprüfen und dabei Ihre steuerlichen Verhältnisse selbst zu ermitteln. Gerade in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung – zum Beispiel in Bezug auf freie Mitarbeiter – wird hier auch die Vertragsgestaltung zunehmend überprüft werden.
Allein im Innendienst des Finanzamts ist eine effektive Kontrolle nicht ausreichend möglich, weil dort weder Ihre Buchführung noch ausreichend Belege vorliegen. Da aber gerade in größeren Praxen die betrieblichen und steuerlichen Verhältnisse inzwischen sehr komplex sind, werden diese vor Ort analysiert. Letztenendes hat die Betriebsprüfung aber auch für Sie einen Vorteil: Sie schafft Rechtssicherheit.
Prüfungshäufigkeit: Wie groß ist Ihre Praxis?
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