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  • 01.02.2011 | Betriebsprüfung

    Wann müssen Sie mit dem Besuch eines Betriebsprüfers rechnen?

    Für das Finanzamt sind die Praxen von Therapeuten Unternehmen wie gewerbliche Betriebe auch. Deshalb kommen auch Betriebsprüfer gelegentlich in die großen und mittleren Praxen zu Besuch, in die kleineren Praxen eher selten. Für Sie als Heilmittelerbringer sind dann häufig unangenehme Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt und Steuernachzahlungen die Folge. „Praxisführung professionell“ hilft bei der Beantwortung der Frage, ob auch Sie in absehbarer Zeit mit einer Steuerprüfung rechnen müssen.  

    Kleine Praxen werden seltener geprüft

    Bundesweit rund 13.000 Prüfer reichen natürlich nicht aus, um alle 8,4 Millionen Landwirte, Freiberufler und gewerblichen Unternehmen ständig zu prüfen. Die Finanzverwaltung hat daher Kriterien für eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe eingeführt. Zunächst unterstellt sie einmal, dass größere Unternehmen prüfungswürdiger sind als kleinere. Bei den Freiberuflern unterscheidet sie deshalb folgendermaßen:  

     

    Aktuelle Betriebsgrößenklassen 2010 bis 2012  

    Betriebsgrößenklasse  

    Einnahmen  

    in Euro  

    Überschuss  

    in Euro  

    Großbetrieb  

    > 4.300.000  

    > 540.000  

    Mittelbetrieb  

    > 790.000  

    > 123.000  

    Kleinbetriebe  

    > 160.000  

    > 34.000  

    Kleinstbetrieb  

    < 160.000  

    < 34.000  

     

    Der Betriebsgrößenklasse für Ihre Praxis wird das Ergebnis der Einkommensteuer-Veranlagung für 2008 zugrunde gelegt. Es reicht dabei aus, wenn eine der beiden Grenzen (Einnahmen oder Überschuss) überschritten wird. Zwischen Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft wird nicht weiter unterschieden.