01.05.2004 | Betriebsprüfungspraxis
Häusliches Arbeitszimmer - Besteht noch Hoffnung auf Betriebsausgaben-Abzug?
Die Frage, wann Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden, ist noch nicht endgültig entschieden. Lesen Sie dazu den folgenden Betriebsprüfungs-Bericht und die Analyse:
|
Die Ausführungen im Betriebsprüfungs-Bericht sind soweit korrekt. Sie werden durch die aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte gedeckt. So argumentiert das Finanzgericht Köln: Alle im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführten Verwaltungsarbeiten muss der Praxisinhaber naturgemäß außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten erledigen. Zu diesen Zeiten könne er aber auch ungestört in der Praxis arbeiten. Dass er dabei Unterlagen aus Platzmangel oder wegen Geheimhaltung zu Hause aufbewahrt und häufig in die Praxis transportieren muss, erscheint dem Gericht dabei als zumutbar (Urteil vom 1. September 2003, Az.: 6 K 7065/00).
Allerdings: Der Kläger hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesfinanzhof erneut mit dem Thema befassen.
Tipp: Wenn auch Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht anerkannt bekommen haben, sollten Sie gegebenenfalls Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und auf das Revisionsverfahren beim BFH (Az: IV R 43/03) verweisen. Da es viele unterschiedliche Fallgestaltungen zu diesem Thema gibt, können Sie unter der Abruf-Nr. 041113 wichtige Entscheidungen dazu abrufen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig