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  • 01.04.2003 | Betriebswirtschaft

    Investitionen: Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben mit Verstand und Augenmaß!

    von Anja David-Gruber und Dr. Reinhard Herzog, Gammertingen

    "Nichts tut so weh wie der Griff ins Portemonnaie" - vor allem, wenn Sie für die Anschaffungen ziemlich tief in die Tasche greifen müssen. Doch Investitionen sind wichtig. Damit sichern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeit zur Ausweitung Ihrer Tätigkeiten bzw. zur Rationalisierung in der Praxis.

    Das wichtigste Ziel ist jedoch die Sicherung der Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis. Allerdings gehen Sie ein hohes Risiko ein, wenn unklar bleibt, ob die Erwartungen, die Sie mit der Investition verbinden, auch erfüllt werden. Bei großen Projekten könnte sogar die Existenz der gesamten Praxis auf dem Spiel stehen. "Praxisführung professionell" zeigt auf, wie Sie strategisch planen und welche Berechnungen Sie vor einer Investition anstellen sollten.

    Steuerliche Aspekte

    Betriebliche Investitionen sind in aller Regel steuerlich absetzbar. Die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Anschaffungsbetrag von 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (= 475,60 Euro brutto) können Sie sofort und komplett im jeweiligen Anschaffungsjahr absetzen. Darüber hinausgehende Anschaffungen müssen über einen gewissen Abschreibungszeitraum - der sich aus AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) ergibt - anteilsweise abgeschrieben werden. Im einfachsten Fall erfolgt die Abschreibung linear. Einen AfA-Rechner finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Rechentools" .

    Beispiel: Der Kauf eines Computers

    Ein PC wird laut AfA-Tabelle auf drei Jahre verteilt abgesetzt. Angenommen, Sie haben den Rechner für 3.000 Euro am Anfang dieses Jahres gekauft, so können Sie in diesem Jahr sowie den zwei Folgejahren jeweils 1.000 Euro absetzen. Um diese 1.000 Euro vermindert sich das zu versteuernde Einkommen im jeweiligen Jahr. Beträgt Ihr Grenzsteuersatz angenommen 40 Prozent (das ist der Satz, den Sie in der Spitze sozusagen für den letzten Euro zahlen), so vermindert sich Ihre Steuerschuld um rund 400 Euro pro Jahr, in drei Jahren somit um 1.200 Euro. Der Computer hat Sie also "netto" nur 3.000 Euro minus 1.200 Euro gleich 1.800 Euro gekostet. Diese 1.800 Euro gehen zu Ihren Lasten.

    Hinweis: Unter dem Begriff "absetzen" ist nur zu verstehen, dass Ihre Steuerlast sinkt. Sie sparen durch die Steuerminderung bestenfalls - also bei entsprechend hohem Einkommen - etwa die Hälfte der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Sie. Sollten Sie einen Kredit für die betriebliche Investition aufnehmen, so sind in der Regel auch die Zinsen dafür (nicht die Tilgungen) absetzbar. Auch dabei belasten Sie die Zinsen im günstigsten Fall - bei entsprechend hohem Einkommen - nur etwa zur Hälfte.

    Für den Fall, dass Sie sowieso kaum oder keine Steuern zahlen, laufen Zinsen und Abschreibungen weitgehend ins Leere: Der Entlastungseffekt ist dann gering bzw. ganz hinfällig.

    Auf Grund der Komplexität der steuerlichen Vorschriften sollten Sie in jedem Fall - bevor Sie eine Investition vornehmen - mit Ihrem Steuerberater den für Sie günstigsten Weg erörtern.

    Motive für eine Investition