01.04.2003 | Betriebswirtschaft
Investitionen: Kalkulieren Sie Ihre Ausgaben mit Verstand und Augenmaß!
von Anja David-Gruber und Dr. Reinhard Herzog, Gammertingen
"Nichts tut so weh wie der Griff ins Portemonnaie" - vor allem, wenn Sie für die Anschaffungen ziemlich tief in die Tasche greifen müssen. Doch Investitionen sind wichtig. Damit sichern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Möglichkeit zur Ausweitung Ihrer Tätigkeiten bzw. zur Rationalisierung in der Praxis.
Das wichtigste Ziel ist jedoch die Sicherung der Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis. Allerdings gehen Sie ein hohes Risiko ein, wenn unklar bleibt, ob die Erwartungen, die Sie mit der Investition verbinden, auch erfüllt werden. Bei großen Projekten könnte sogar die Existenz der gesamten Praxis auf dem Spiel stehen. "Praxisführung professionell" zeigt auf, wie Sie strategisch planen und welche Berechnungen Sie vor einer Investition anstellen sollten.
Betriebliche Investitionen sind in aller Regel steuerlich absetzbar. Die so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einem Anschaffungsbetrag von 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (= 475,60 Euro brutto) können Sie sofort und komplett im jeweiligen Anschaffungsjahr absetzen. Darüber hinausgehende Anschaffungen müssen über einen gewissen Abschreibungszeitraum - der sich aus AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) ergibt - anteilsweise abgeschrieben werden. Im einfachsten Fall erfolgt die Abschreibung linear. Einen AfA-Rechner finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Rechentools" .
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Hinweis: Unter dem Begriff "absetzen" ist nur zu verstehen, dass Ihre Steuerlast sinkt. Sie sparen durch die Steuerminderung bestenfalls - also bei entsprechend hohem Einkommen - etwa die Hälfte der Kosten. Die andere Hälfte zahlen Sie. Sollten Sie einen Kredit für die betriebliche Investition aufnehmen, so sind in der Regel auch die Zinsen dafür (nicht die Tilgungen) absetzbar. Auch dabei belasten Sie die Zinsen im günstigsten Fall - bei entsprechend hohem Einkommen - nur etwa zur Hälfte.
Für den Fall, dass Sie sowieso kaum oder keine Steuern zahlen, laufen Zinsen und Abschreibungen weitgehend ins Leere: Der Entlastungseffekt ist dann gering bzw. ganz hinfällig.
Auf Grund der Komplexität der steuerlichen Vorschriften sollten Sie in jedem Fall - bevor Sie eine Investition vornehmen - mit Ihrem Steuerberater den für Sie günstigsten Weg erörtern.
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