01.05.2007 | Checkliste
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit der folgenden Checkliste können Sie sich die Vorbereitung eines Teils Ihrer Steuererklärung erleichtern:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hatten Sie 2006 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt? | ja | nein | ||
Liegt Rechnung/schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? | ja | nein | ||
Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? | ja | nein | ||
Wenn Sie alle drei Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 Euro auf Ihre Steuerschuld an. | ||||
Ausgaben für selbstständige(n) ... | Arbeitsleistung (ohne Materialkosten) | Steueranrechnung | ||
Fensterputzer | .................... Euro |
| ||
Gebäudereiniger | .................... Euro |
| ||
Dienstleister, der Mahlzeiten im Haushalt zubereitet, backt, einkauft, wäscht, bügelt, näht |
.................... Euro |
| ||
Gärtner | .................... Euro |
| ||
Umzugsspedition bei privatem Umzug | .................... Euro |
| ||
Kinderbetreuer | .................... Euro |
| ||
In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeld-abrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen |
.................... Euro |
| ||
Sonstige Dienstleistungen | .................... Euro |
| ||
1. Gesamte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro |
.................... Euro | 20 %, max. 600 Euro .................... Euro |
2. Pflegeleistungen
Hatten Sie 2006 nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung Ausgaben für eigene Pflege- und Betreuungsleistungen oder für Pflege- und Betreuungsleistungen eines Angehörigen in dessen Haushalt? | ja | nein | ||
Besteht ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI oder beziehen Sie Leistungen der Pflegeversicherung? | ja | nein | ||
Beantragen Sie den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro nach § 33b Abs. 6 EStG? | ja | nein | ||
Liegt Rechnung/schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? | ja | nein | ||
Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? | ja | nein | ||
Wenn Sie alle fünf Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 1.200 Euro auf Ihre Steuerschuld an. | ||||
Ausgaben für | Arbeitsleistung | Steueranrechnung | ||
Pflege- und Betreuungsleistungen | .................... Euro |
| ||
Abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung | .................... Euro |
| ||
2. Gesamte Ausgaben Pflege- und Betreuungsleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro |
.................... Euro | 20 %, max. 1.200 Euro .................... Euro |
3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2.
|
| Steueranrechnung |
aus haushaltsnahen Dienstleistungen |
| .................... Euro (max. 600 Euro) |
aus Pflege- und Betreuungsleistungen |
| .................... Euro (max. 1.200 Euro) |
3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2. |
| .................... Euro (max. 1.200 Euro) |
4. Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (keine Neubaumaßnahmen)
Hatten Sie 2006 Ausgaben für Handwerksleistungen in Ihrem Privathaushalt? | ja | nein | ||
Liegt eine Rechnung vor? | ja | nein | ||
Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? | ja | nein | ||
Wenn Sie alle drei Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 Euro auf Ihre Steuerschuld an. | ||||
Ausgaben für Tätigkeiten eines selbstständigen Handwerkers | Arbeitsleistung (ohne Materialkosten) | Steueranrechnung | ||
Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen | .................... Euro |
| ||
Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen | .................... Euro |
| ||
Malerarbeiten, Reparaturen, Wartung, Austausch von Bodenbelägen oder Heizungsanlagen |
.................... Euro |
| ||
Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers |
.................... Euro |
| ||
Reparatur und Wartung von Gegenständen Ihres Haushalts (Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer) |
.................... Euro |
| ||
In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldabrechnung enthaltene Handwerksleistungen |
.................... Euro |
| ||
Sonstige Handwerksleistungen | .................... Euro |
| ||
4. Gesamte Ausgaben für Handwerksleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro |
.................... Euro | 20 %, max. 600 Euro .................... Euro |
5. Maximale Anrechnung aus 3. und 4.
|
| Steueranrechnung |
Maximale Anrechnung aus 3. |
| .................... Euro (max. 1.200 Euro) |
Handwerksleistungen |
| .................... Euro (max. 6.00 Euro) |
5. Maximale Anrechnung |
| .................... Euro (max. 1.800 Euro) |
Leserservice: Diese Checkliste können Sie Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen, der Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erarbeitet. Die Arbeitshilfe steht zum kostenlosen Download unter www.iww.de im Online-Service für Sie bereit.