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  • 01.05.2007 | Checkliste

    Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Mit der folgenden Checkliste können Sie sich die Vorbereitung eines Teils Ihrer Steuererklärung erleichtern:  

     

    1. Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hatten Sie 2006 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt?  

    ja  

    nein  

    Liegt Rechnung/schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor?  

    ja  

    nein  

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde?  

    ja  

    nein  

    Wenn Sie alle drei Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 Euro auf Ihre Steuerschuld an.  

    Ausgaben für selbstständige(n) ...  

    Arbeitsleistung (ohne Materialkosten)  

    Steueranrechnung  

    Fensterputzer  

    .................... Euro  

     

    Gebäudereiniger  

    .................... Euro  

     

    Dienstleister, der Mahlzeiten im Haushalt zubereitet, backt, einkauft, wäscht, bügelt, näht  

     

    .................... Euro  

     

    Gärtner  

    .................... Euro  

     

    Umzugsspedition bei privatem Umzug  

    .................... Euro  

     

    Kinderbetreuer  

    .................... Euro  

     

    In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeld-abrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen  

     

    .................... Euro  

     

    Sonstige Dienstleistungen  

    .................... Euro  

     

    1. Gesamte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro  

     

    .................... Euro  

    20 %, max. 600 Euro  

    .................... Euro  

    2. Pflegeleistungen

    Hatten Sie 2006 nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung Ausgaben für eigene Pflege- und Betreuungsleistungen oder für Pflege- und Betreuungsleistungen eines Angehörigen in dessen Haushalt?  

    ja  

    nein  

    Besteht ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI oder beziehen Sie Leistungen der Pflegeversicherung?  

    ja  

    nein  

    Beantragen Sie den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 Euro nach § 33b Abs. 6 EStG?  

    ja  

    nein  

    Liegt Rechnung/schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor?  

    ja  

    nein  

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde?  

    ja  

    nein  

    Wenn Sie alle fünf Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 1.200 Euro auf Ihre Steuerschuld an.  

    Ausgaben für  

    Arbeitsleistung  

    Steueranrechnung  

    Pflege- und Betreuungsleistungen  

    .................... Euro  

     

    Abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung  

    .................... Euro  

     

    2. Gesamte Ausgaben Pflege- und Betreuungsleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro  

     

    .................... Euro  

    20 %, max. 1.200 Euro  

    .................... Euro  

    3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2.

     

     

    Steueranrechnung  

    aus haushaltsnahen Dienstleistungen  

     

    .................... Euro (max. 600 Euro)  

    aus Pflege- und Betreuungsleistungen  

     

    .................... Euro (max. 1.200 Euro)  

    3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2.  

     

    .................... Euro  

    (max. 1.200 Euro)  

    4. Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (keine Neubaumaßnahmen)

    Hatten Sie 2006 Ausgaben für Handwerksleistungen in Ihrem Privathaushalt?  

    ja  

    nein  

    Liegt eine Rechnung vor?  

    ja  

    nein  

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde?  

    ja  

    nein  

    Wenn Sie alle drei Fragen mit ja beantworten konnten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 Euro auf Ihre Steuerschuld an.  

    Ausgaben für Tätigkeiten eines selbstständigen Handwerkers  

    Arbeitsleistung (ohne Materialkosten)  

    Steueranrechnung  

    Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen  

    .................... Euro  

     

    Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen  

    .................... Euro  

     

    Malerarbeiten, Reparaturen, Wartung, Austausch von Bodenbelägen oder Heizungsanlagen  

     

    .................... Euro  

     

    Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers  

     

    .................... Euro  

     

    Reparatur und Wartung von Gegenständen Ihres Haushalts (Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)  

     

     

    .................... Euro  

     

    In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldabrechnung enthaltene Handwerksleistungen  

     

    .................... Euro  

     

    Sonstige Handwerksleistungen  

    .................... Euro  

     

    4. Gesamte Ausgaben für Handwerksleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 Euro  

     

    .................... Euro  

    20 %, max. 600 Euro  

    .................... Euro  

    5. Maximale Anrechnung aus 3. und 4.

     

     

    Steueranrechnung  

    Maximale Anrechnung aus 3.  

     

    .................... Euro  

    (max. 1.200 Euro)  

    Handwerksleistungen  

     

    .................... Euro  

    (max. 6.00 Euro)  

    5. Maximale Anrechnung  

     

    .................... Euro  

    (max. 1.800 Euro)  

     

    Leserservice: Diese Checkliste können Sie Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen, der Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erarbeitet. Die Arbeitshilfe steht zum kostenlosen Download unter www.iww.de im Online-Service für Sie bereit.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 17 | ID 111971