01.04.2003 | Die Spielregeln im Wettbewerb
So wehren Sie sich, wenn Konkurrenten mit unseriösen Methoden werben
von RAin Christiane Köber, Wettbewerbszentrale Bad Homburg
Als Physiotherapeut sind Sie bestrebt, sich einen möglichst großen Kundenstamm aufzubauen. Dabei ist es für Sie nicht schädlich, wenn Sie einem Konkurrenten einen Teil seiner Kunden abnehmen. Der Kampf um Kunden wird aber mit unterschiedlichen Methoden geführt: Die seriöseste Werbung ist natürlich die Qualität Ihrer therapeutischen Tätigkeit. Wichtig ist aber auch die Außendarstellung. Dort kommt es aber immer wieder zu Foulspielen. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wann Sie Abmahnungen veranlassen können und was Sie tun müssen, wenn Sie abgemahnt werden.
Die Werbefreiheit ist nicht grenzenlos. Mit dem Wettbewerbsrecht wird die Freiheit, um Kunden zu werben, eingeschränkt. Damit will der Gesetzgeber
die Verbraucher vor Irreführung; |
die Wettbewerber vor Abwerbeversuchen des Konkurrenten; |
die Allgemeinheit vor der Gefährdung durch Preisabsprachen bewahren. |
Um diesen Schutz sicherzustellen und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten, wurden entsprechende Gesetze erlassen: das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das für Heilberufler wichtige Heilmittelwerbegesetz (HWG), das speziell die Werbung für Arzneimittel, medizinische Verfahren und Gegenstände regelt.
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