20.03.2020 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Verkauf von Kinesiotapes über Amazon: Anbieter haftet nicht für Aussagen in Kundenbewertungen
| Das Heilmittel-Werbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellen die Werbung mit Wirksamkeitsaussagen unter strenge Auflagen (PP 12/2018, Seite 7 und PP 11/2018, Seite 6). Wer indes Kinesiotapes online über Amazon anbietet, haftet nicht für den Inhalt der Aussagen, die die Kunden dort bei ihrer Bewertung der Produkte treffen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20.02.2020, Az. I ZR 193/18). |
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