07.04.2011 | Einkommensteuer
Wie Sie den Verspätungszuschlag vermeiden
von Steuerberater Dipl.-Bw. Thorsten Normann, Olsberg
Steuerzahlungen sind ein unvermeidbares Ärgernis. Noch ärgerlicher ist, wenn neben der eigentlichen Steuerzahlung diverse steuerliche Nebenleistungen zu entrichten sind. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen in dieser und den kommenden beiden Ausgaben die wichtigsten steuerlichen Nebenleistungen vor und hilft Ihnen, unnötige Zahlungen zu vermeiden - hier den Verspätungszuschlag.
Grundsätzliches zu steuerlichen Nebenleistungen
§ 3 Absatz 4 der Abgabenordung (AO) listet die verschiedenen steuerlichen Nebenleistungen auf. Die drei wichtigsten sind Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge und Zinsen. Darüber hinaus gelten beispielsweise auch Zuschläge im Rahmen einer steuerlichen Schätzung, Zwangsgelder und einzelne Gebühren als steuerliche Nebenleistungen im Sinne der AO.
Sinn und Zweck von Verspätungszuschlägen
Die Verspätungszuschläge sind in § 152 AO geregelt und sollen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen sicherstellen. Sie sind keine Strafe für vergangene Versäumnisse, sondern vielmehr ein Druckmittel. Bei der Festsetzung eines Zuschlags soll immer auch der „erzieherische Zweck“ im Vordergrund stehen.
Voraussetzungen für die Erhebung
Ein Verspätungszuschlag ist nur zulässig, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Nichtabgabe oder verspätete Abgabe
- der Steuererklärung oder einer gleichgestellten Erklärung
- durch ein Verschulden des Steuerpflichtigen.
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