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  • 01.07.2007 | Fallbeispiele aus der Praxis

    Anstellungsmöglichkeiten von Aushilfskräften in der Urlaubs- und Ferienzeit

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Die derzeitige Urlaubs- und Ferienzeit verursacht zuweilen Engpässe in Therapiepraxen, die durch Aushilfskräfte temporär kompensiert werden müssen. „Praxisführung professionell“ erörtert nachfolgend unterschiedliche Anstellungsmethoden anhand von zwei Fallbeispielen.  

     

    Fallbeispiel 1

    Eine Physiotherapeutin betreibt seit 15 Jahren eine Praxis. Ihre Tochter ist ebenfalls Physiotherapeutin und arbeitet bei einer Universitäts-Klinik halbtags (20 Stunden pro Woche). Zunächst will die Tochter eine Urlaubsvertretung (vier Wochen) in der Praxis wahrnehmen. Da sie die Praxis später auch übernehmen soll, denkt die Mutter bereits darüber nach, sie gegebenenfalls auch als Teilzeitkraft (20 Stunden) anzustellen, damit sie sich schon bald in die Praxis integriert.  

    Anstellung als 20-Stunden-Kraft

    Die Tochter kann als 20-Stunden-Kraft angestellt werden, wenn der Arbeitsvertrag mit der Uniklinik eine solche Tätigkeit erlaubt. Beachten Sie: Es ist eigentlich verboten, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf dem gleichen Gebiet Konkurrenz macht. Hier könnte jedoch argumentiert werden, dass keine Konkurrenz entsteht, da auf der einen Seite der stationäre Bereich (Klinik) und auf der anderen Seite der ambulante (Praxis) betroffen ist. Zur Sicherheit sollte sich die Tochter vom Arbeitgeber die Zustimmung schriftlich einholen.  

     

    Vorteil der Teilzeitbeschäftigung

    Der Arbeitgeber muss nur 22 Prozent Sozialabgaben zahlen. Bei einem Gehalt von 1.200 Euro (brutto) läge die finanzielle Belastung der Mutter bei 1.464 Euro.  

     

    Nachteil der Teilzeitbeschäftigung: