01.04.2008 | Familienrecht
Das neue Unterhaltsrecht 2008
Am 1. Januar 2008 ist die Unterhaltsreform in Kraft getreten, was bei der nach wie vor hohen Scheidungsquote von über 50 Prozent von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Durch die Reform ist es im Unterhaltsrecht zu Änderungen in den sogenannten Rangverhältnissen und bei den Anforderungen an die Eigenverantwortung nach der Ehe gekommen. Die Berechnung der Unterhaltsansprüche wird ebenso geändert. Nähere Informationen erhalten Sie in unserer neuen Rubrik „Online-Beiträge“ unter www.iww.de. Loggen Sie sich einfach in „myIWW“ ein, rufen den Online-Service auf und klicken dort die einzelnen „Online-Beiträge“ an.
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 4 | ID 118511