01.11.2004 | Folgen der Rechtsprechung zu freien Mitarbeitern
Gestaltungsmöglichkeit: Die flexible Festanstellung in der Praxis
von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen
Um künftig drohenden Steuernachzahlungen für freie Mitarbeiter zu entgehen, können Sie neue Verträge schließen oder aber ganz auf freie Mitarbeiter verzichten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Modell der Festanstellung flexibel gestalten können.
Die feste Anstellung Ihrer bisher freien Mitarbeiter ist sinnvoll, wenn die Therapeuten ohnehin ausschließlich bei Ihnen in der Praxis tätig sind. Grundsätzlich sollten Sie ein bestimmtes festes Grundgehalt und daneben eine (monatliche) leistungsabhängige Vergütung vereinbaren. Eine weitere Möglichkeit wäre es, nur eine niedrige monatliche Grundvergütung zu bezahlen und am Jahresende dann bei erbrachter Leistung eine Jahresprovision auszuschütten. Organisatorisch wäre es ratsam, ein Jahreszielgespräch zu führen und darin ein Jahresumsatzziel festzuschreiben.
Hinweis: Das Thema Jahreszielgespräche hat "Praxisführung professionell" ausführlich erörtert - Ausgaben 1/2004, Seite 17 ff. und 2/2004, Seite 14 ff.
Beachten Sie, dass nicht das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer verlagert wird. Würde der Mitarbeiter lediglich ein Grundgehalt von 300 Euro für eine Vollzeittätigkeit (40 Stunden) erhalten und den Rest leistungsabhängig vergütet bekommen, wäre dies nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte unzulässig, da das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer verlagert werden würde.
Um für die Gestaltung und die Höhe des Grundgehaltes einen Anhaltspunkt zu haben, gehen Sie folgendermaßen vor:
Berechnen Sie zunächst die Einnahmen, die der Mitarbeiter voraussichtlich erzielt. Dazu brauchen Sie die Jahresarbeitstage des Mitarbeiters (Samstage, Sonntage, Feiertage, Urlaubs- Krankheits- und Fortbildungstage sind abzuziehen) und multiplizieren diese mit dem entsprechenden Umsatz, den der Mitarbeiter durchschnittlich pro Arbeitstag erzielt. Vom Ergebnis sollten Sie einen Sicherheitsabschlag abziehen (20 Prozent oder auch mehr). Dies ist nötig, weil manche Patienten Termine absagen oder vielleicht keine volle Auslastung der Praxis erzielt werden kann. Wenn Sie das Ergebnis nun durch 12 dividieren, ergibt sich der Zielumsatz des Mitarbeiters pro Monat.
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