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  • 04.12.2008 | Fortbildung

    Bandagen selbst verschreiben: Neue Fortbildung zum Hilfsmittelexperten

    von Sebastian Schnabel, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Im Laufe einer physiotherapeutischen Behandlung verändert sich der Gesundheitszustand der meisten Patienten. Das macht häufig neue Hilfsmittel erforderlich. Statt auf Gehhilfen angewiesen zu sein, reicht zum Beispiel nach ein paar Wochen eine stützende Bandage aus. Die wiederum kann nur der behandelnde Arzt verschreiben. Doch viele Ärzte reagieren nicht sehr erfreut, wenn ein Patient mit den Worten in die Praxis kommt: „Mein Physiotherapeut sagt, Sie sollen mir eine Bandage verschreiben.“ Das kann sogar zu Konflikten zwischen Ärzten und Physiotherapeuten führen, weil sich Mediziner ungern in ihr Handwerk hineinreden lassen. Verlierer solcher Konflikte sind in erster Linie die Patienten. Im schlimmsten Fall erhalten sie ein nützliches Hilfsmittel nicht. Oder es bleibt ein ungutes Gefühl zurück, wenn sich die behandelnden Ärzte und Physiotherapeuten über die richtigen Heilverfahren streiten. Diesen Konflikt lösen Sie, indem Sie nach der Fortbildung zum Hilfsmittelexperten (im Rahmen von Modellversuchen) Hilfsmittel selbst verordnen können.  

    Neues Gesetz schafft neue Möglichkeiten

    Möglich macht dies das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG), das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Es erlaubt auch Angehörigen von Heilberufen (Physiotherapeuten, Pflegefachkräften), Hilfsmittel zu verschreiben, wenn die notwendige Qualifikation vorhanden ist. Diese Qualifikation können Sie an der privaten Universität Witten/Herdecke mit der Fortbildung „Geprüfter Hilfsmittelexperte in der Pflege“ erwerben. Sie richtet sich an Physio- und Ergotherapeuten sowie an Gesundheits-, Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger mit abgeschlossener Ausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung. Das gesamte Programm umfasst rund 720 Stunden, die berufsbegleitend innerhalb von 15 Monaten belegt werden können. Das Gros der Stunden findet als Fernstudium statt. Die Anwesenheit vor Ort ist nur bei sechs Wochenendseminaren von jeweils zwölf Stunden notwendig.  

    In drei Stufen zum Hilfsmittelexperten

    Die Fortbildung gliedert sich in drei Stufen. Im ersten Teil werden die rechtlichen und administrativen Grundlagen vermittelt. Der zweite Teil befasst sich mit den verschiedenen therapeutischen Hilfsmitteln und im letzten Teil spezialisieren sich die Teilnehmer auf einen Schwerpunkt. Für jede Stufe muss eine Prüfung absolviert werden. Erst damit erlangen die Teilnehmer die Berechtigung, in die höhere Stufe der Fortbildung aufzusteigen.  

     

    Stufe 1: Beratungskompetenz erlangen

    Die erste Stufe beginnt mit einem einführenden Wochenendseminar und gliedert sich in die zwei Module Recht und Beratung. In insgesamt 120 Stunden, davon 90 Stunden Heimarbeit, erarbeiten sich die Teilnehmer die Inhalte. Zum Basismodul „Recht“ gehören Grundlagen im Medizinprodukterecht und Hilfsmittelrecht sowie die Kommunikation mit Pflege- und Krankenkassen. Das Modul „Beratung“ umfasst die Anamnese und die Gesprächsführung bei Beratungsgesprächen. Am Ende des Themenblocks steht wieder ein Wochenendseminar. Anschließend erfolgt die Prüfung in Form einer Hausarbeit.  

     

    Stufe 2: Kenntnisse über Hilfsmittel erlangen