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  • 01.05.2003 | Gemeindefinanzreform

    Wie teuer wird die Gewerbesteuer für Physiotherapeuten ab 2004?

    Wie wohl keine andere Nachricht von der Steuerfront beschäftigt die Physiotherapeuten zurzeit die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf Freiberufler ab dem Jahr 2004. Damit stellt sich für Physiotherapeuten die beunruhigende Frage, welche zusätzlichen Belastungen auf sie zukommen, falls die Pläne der Regierung Wirklichkeit werden. "Praxisführung professionell" fasst zusammen, was Sie dazu wissen müssen.

    So soll die Gemeindewirtschaftsteuer errechnet werden

    Da Freiberufler keinem Gewerbe nachgehen, soll die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2004 in Gemeindewirtschaftsteuer umbenannt werden. Es bleibt aber nicht bei dieser bloßen Umtaufe - auch die Berechnungsweise soll sich ändern.

    Die wichtigsten geplanten Änderungen lauten:

  • Die Gemeindewirtschaftsteuer soll künftig mit dem 3,8fachen des Steuermessbetrags (zurzeit 1,8fach) auf die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen angerechnet werden, die auf gewerbliche bzw. selbstständige Einkünfte entfällt. Im Gegenzug soll sie aber nicht mehr als Betriebsausgabe bei der Ermittlung des einkommensteuerlichen Gewinns und somit auch bei der Ermittlung der Gewerbesteuer selbst abgesetzt werden können.
  • Die Steuermesszahl, die mit dem Gewerbeertrag - künftig "Betriebsertrag" genannt - zu multiplizieren ist, soll nicht mehr wie bisher von 1  bis 5 Prozent gestaffelt sein, sondern einheitlich 3  Prozent betragen.
  • Es gibt nach wie vor einen Freibetrag. Dieser soll um 500 auf 25.000 Euro angehoben werden. Bei höheren Betriebserträgen soll er aber um den Betrag vermindert werden, um den der Betriebsertrag den Freibetrag übersteigt. Ab einem Betriebsertrag von 50.000 Euro soll demzufolge kein Freibetrag mehr gewährt werden.