01.05.2007 | Gesetzentwurf nach EU-Richtlinie
Berufsanerkennung von Therapeuten in der EU
Am 28. März 2007 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der EU beschlossen (Volltext unter www.iww.de, Abruf-Nr: 071229). Das Gesetz soll nach Maßgabe der Richtlinie 2005/36/EG bis zum 20. Oktober 2007 vorliegen. Neben der gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungen in den EU-Staaten regelt die Richtlinie, dass eine gegenseitige vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung ermöglicht wird.
Anerkennung von EU-Ausbildungen
Gleichwertige ausländische Diplome sind im Bereich der Physiotherapie beispielsweise der lettische „physiotherapeutische Assistent“, der „geprüfte Masseur“ aus Luxemburg oder der „Masseur“ aus Österreich. Durch die Richtlinie soll erreicht werden, dass Staatsangehörige, die ihre Berufsqualifikation in einem Mitgliedstaat erworben haben, Garantien hinsichtlich des Zugangs zu demselben Beruf und seiner Ausübung in einem anderen Mitgliedstaat unter denselben Voraussetzungen wie im Herkunftsland erhalten. Wohnen Sie beispielsweise im Grenzland, soll die Richtlinie sicherstellen, dass Sie auch Therapien im EU-Ausland anbieten können.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei derartigen Planungen aber zusätzlich, welche Vorschriften die ausländischen Behörden auferlegen. Im Interesse des Patientenschutzes wird normalerweise bei der erstmaligen Dienstleistungserbringung Ihre Qualifikation überprüft.
Berufsausübung in Deutschland
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