01.04.2007 | Gesetzgebung
Gesundheitsreform: Informationspaket im Web
Seit 1. April wird die Gesundheitsreform umgesetzt. „Praxisführung professionell“ berichtete dazu bereits in Ausgabe 2/2007, S. 1. f. Nach dem neuen Gesetz werden Krankenkassen Verträge mit einzelnen Praxen aber auch mit Zusammenschlüssen von Therapeuten (Arbeitsgemeinschaften) vereinbaren können. Wenn es zu solchen Verhandlungen kommt, sollten Sie sich mit anderen Kollegen zusammenschließen – so beugen Sie einem einseitigen Diktat der Kassen vor. Weiterhin soll die Integrierte Versorgung zwischen Leistungsbereichen unterschiedlicher Heilberufe genutzt werden. Auch die Physiotherapeuten werden explizit als Vertragspartner genannt. Nutzen Sie diese Absicht, indem Sie auf Kollegen anderer Fachrichtungen (Ergotherapie, Logopädie, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Krankenhäuser) zugehen, um zukunftsweisende Versorgungskonzepte mitzuentwickeln.
Der Blick über den Tellerrand: Als Physiotherapeut sollten Sie auch die Änderungen bei Ihren Verordnern im Blick haben. „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen daher in einem Sonderbeitrag im Internet Einblick, was auf Ärzte zukommt. Darüber hinaus erhalten Sie eine kompakte Übersicht mit Änderungen bei den Krankenversicherungen und das umfassende Informationspaket der Bundesregierung: www.iww.de, Abruf-Nr: 062272.