01.06.2006 | Gesetzgebung
Steuer- und Rechtsänderungen 2007 – Die Wichtigsten Beschlüsse im Überblick
CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines „Steueränderungsgesetzes 2007“ (im Volltext unter www.iww.de, Online-Service, Abruf-Nr: 061377) vorgelegt, der am 19. Mai 2006 in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Darüber hinaus bricht mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ (Abruf-Nr: 061114) ein neues Zeitalter für Kinderbetreuungskosten an. Diese können künftig als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abgezogen werden. Zusätzlich wurde ein neuer Sonderausgabenabzug geschaffen. „Praxisführung professionell“ gibt Ihnen nachfolgend einen Überblick über die für Sie relevanten Regelungen.
Fahrten zwischen Wohnung und Praxis
Ihre Ausgaben für die Wege zwischen Wohnung und Praxis sollen nicht mehr abziehbar sein. Um Härten zu vermeiden, wird für Fernpendler ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro angesetzt.
Häusliches Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen künftig nur dann als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Da Sie als Physiotherapeut nach den Rahmenverträgen und dem Berufsrecht zur Behandlung in der Praxis verpflichtet sind, können Sie die Aufwendungen nicht geltend machen.
Vorsicht: Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie ein Arbeitszimmer vorhalten und nur die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände als Betriebsausgaben angesetzt haben, besteuert die Finanzverwaltung bei der Betriebsaufgabe häufig die im Grundstücksteil liegenden stillen Reserven.
Kindergeld / Kinderfreibetrag
Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge soll es für Kinder ab dem Jahrgang 1983 nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres geben. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass Kinder schneller eine Berufstätigkeit beginnen.
Sparerfreibetrag
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