01.10.2007 | Gesetzliche Rentenversicherung
Möglichkeiten der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Selbstständige Physiotherapeuten konnten bis 2001 zwischen einer privaten oder einer Altersvorsorge auf rentenrechtlicher Grundlage wählen. Heute kann man als Selbstständiger nur unter gewissen Bedingungen von einer bestehenden Beitragspflicht befreit werden.
Von der Beitragspflicht befreite Physiotherapeuten
Selbstständige Physiotherapeuten sind unter gewissen Umständen von der Beitragspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Dabei sollten Sie als Selbstständiger daran denken, dass es – anders als bei Ärzten, Rechtsanwälten oder Apothekern – für Physiotherapeuten keine beruflichen Versorgungswerke gibt, sondern dass Sie für die Phase nach der Lebensarbeitszeit selbst sorgen müssen („Praxisführung professionell“ Nr. 9/2007, Seiten 11 ff.). Eine umfassende private Altersvorsorge ist in diesen Fällen unbedingt notwendig.
Für die Physiotherapeuten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht pflichtversichert sind, besteht die Möglichkeit, eine Versicherungspflicht durch Antrag zu begründen. Hierzu beträgt die Antragsfrist fünf Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder nach dem Ende einer vormals bestehenden Versicherungspflicht.
Befreiung durch Angestellte
Physiotherapeuten sind dann nicht rentenversicherungspflichtig, wenn sie einen Mitarbeiter beschäftigen, der im Monat mehr als 400 Euro verdient. Dies folgt aus § 2 Satz 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch (SGB) VI. So wie sich der Gesetzestext liest, scheint es so zu sein, dass diese Ausnahme nur bei der Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters gilt. Doch dem ist nicht so! Die Versicherungspflicht knüpft nämlich nicht an den Umstand einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit an, sondern an den Betriebskostenaufwand für die Beschäftigung von Personal. Daraus folgt, dass die Versicherungspflicht auch dann entfällt, wenn Sie mehrere versicherungsfreie Personen beschäftigen. Sie müssen nur darauf achten, dass der gesamte Aufwand für Personalkosten die Grenze von 400 Euro monatlich übersteigt.
Befreiung durch verordnungsfreie Tätigkeiten
Sehr lange wurde die Auffassung vertreten, dass es Physiotherapeuten verboten sei, die Heilkunde selbstständig und ohne ärztliche Verordnung auszuüben. In jüngster Zeit gab es einige gerichtliche Entscheidungen, in denen eine andere Auffassung vertreten wurde.
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