01.01.2004 | Gesundheitsreform
Fragen und Antworten zur Zuzahlung nach dem neuen GKV-Modernisierungsgesetz
Die neue Zuzahlungsregelung hat bei der Umsetzung noch viele Fragen aufgeworfen. Nachfolgend einige Hinweise:
Frage: " Wie berechne ich die 10-prozentige Zuzahlung?"
Antwort: Sie müssen die Zuzahlung von der Einzelanwendung berechnen und nicht von der Gesamtsumme des Rezeptwertes. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Rundungsdifferenzen zu Ihrem Nachteil ausschlagen.
Frage: "Ist die 10-prozentige Zuzahlung auch von dem Wegegeld einzubehalten?"
Antwort: Ja. Nach den Umsetzungsrichtlinien der Krankenkassen sind Zuzahlungen von den Kosten des eigentlichen Heilmittels (unmittelbare Kosten) sowie von den mittelbaren Kosten - beispielsweise Wegegeld - einzubehalten.
Frage: "Welche Zuzahlung muss ich einbehalten, wenn die Verordnung 2003 ausgestellt wurde, die Behandlung noch in 2003 begonnen wurde und dann in diesem Jahr fortgesetzt wird?"
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