09.03.2009 | Grundstücksaufwendungen
Wie Sie mit der richtigen steuerlichen Gestaltung beim Hauskauf Geld verdienen
Für den Bau oder Kauf eines Hauses - ob für die Praxis, für eigene Wohnzwecke oder für beides - müssen fast immer Darlehen aufgenommen werden. Wie Sie die dadurch entstehenden Schuldzinsen steuerlich geltend machen können, erläutert Ihnen der folgende Beitrag von „Praxisführung professionell“.
Grundsätzliches zum Schuldzinsenabzug
Zinsen können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie für Verbindlichkeiten gezahlt werden müssen, die mit der Erzielung von steuerlichen Einnahmen in Verbindung stehen. Es ist also ausschlaggebend, für welchen Zweck der Kredit tatsächlich verwendet wird (sogenanntes Veranlassungsprinzip):
- Beim Kauf eines überwiegend für die Praxis eingesetzten Pkw sind die Zinsen Betriebsausgaben und steuerlich absetzbar.
- Die Anschaffung einer neuen Küche für die Privatwohnung ist Privatsache, die Zinsen sind steuerlich nicht absetzbar.
Für das Finanzamt ist es in diesem Zusammenhang unwichtig, ob Sie die mit dem Kredit finanzierte Anschaffung auch von Ihrem Ersparten hätten bestreiten können. Die Art der Finanzierung und die Absicherung des Kredits liegen ausschließlich in Ihrem Ermessen.
So können Sie beispielsweise zur Absicherung eines Darlehens für Ihre Praxis auch eine Hypothek auf Ihr privates Einfamilienhaus aufnehmen. Die Zinsen bleiben nach dem Veranlassungsprinzip gleichwohl steuermindernde Praxiskosten. Auf der anderen Seite sind die Zinsen eines Kredites für private Zwecke auch dann keine Betriebsausgaben, wenn Sie die Darlehensmittel zunächst auf das Praxis-Girokonto leiten, um sie von dort aus für private Anschaffungen zu verwenden. Die Grundsätze im Überblick:
- Nutzung als eigene Wohnung: Zinsen sind Privatsache, also steuerlich nicht absetzbar.
- Nutzung als eigene Praxis: Zinsen sind Betriebsausgaben.
- Wohnung wird vermietet: Zinsen sind Werbungskosten.
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