01.06.2004 | Heilmittelrichtlinien
Ärzte sollen künftig restriktiver verordnen: Klären Sie die Patienten über ihre Rechte auf!
von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen
Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben die Vorgaben gemacht; jetzt informieren die Kassenärztlichen Vereinigungen die Ärzte über die Vorgehensweise bei Heilmittelverordnungen. Danach gilt:
Ärzte sollen vor der Verordnung die Indikation dahingehend prüfen, ob auch Eigenübungen oder gezielte sportliche Betätigungen ausreichen. |
Auch Folgeverordnungen sollen erst einmal kritisch geprüft werden. Selbst wenn ein Physiotherapeut die Empfehlung einer Folgeverordnung vornimmt, soll diese vom Arzt zunächst hinterfragt werden. |
Besonderes Augenmerk haben Ärzte nach den Vorgaben auch auf die Einhaltung der Therapiepause zu legen. |
Außerdem werden die Krankenkassen ihre Versicherten darauf hinweisen, dass die Empfehlung eines Physiotherapeuten nicht automatisch zu einer Folgeverordnung führt und dass es keinen Anspruch auf die maximale Verordnungsmenge gibt. Zudem soll jedem Patienten deutlich gemacht werden, dass er keinen Anspruch auf die Verordnung ergänzender Heilmittel oder von Heilmittelkombinationen hat.
Bei all diesen Vorgaben bleibt aber eines zu beachten: Jeder Patient hat nach der geltenden gesetzlichen Regelung gemäß Â§ 32 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen. Für Sie kommt es daher darauf an, zu wissen, welche Vorgaben auch die Ärzte bekommen haben. Ziehen Sie daraus Ihre Schlussfolgerungen - gerade in Bezug auf die Kommunikation mit den Ärzten und Ihren Patienten!
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