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  • 06.01.2009 | Hessen

    Weiterbildung zum Osteopathen für Physiotherapeuten

    Bisher kann man die Osteopathie nur an privaten Ausbildungsinstituten erlernen und sie darf nur durch Heilpraktiker und Ärzte ausgeübt werden. Nun hat das Landessozialministerium Hessen eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO) erlassen, die unter anderem regelt, dass Physiotherapeuten sowie Masseure und Medizinische Bademeister die Erlaubnis erwerben können, als Osteopathen zu arbeiten. Grundvoraussetzung ist, dass sie entweder ihren Wohnsitz oder ein Arbeitsverhältnis in Hessen haben.  

    Für Physiotherapeuten erfolgt die Anerkennung, wenn mindestens 1.350 theoretische und praktische Unterrichtsstunden in acht Themenbereichen geleistet und eine entsprechende schriftliche und praktische Prüfung bestanden wurde. Masseure und Medizinische Bademeister müssen darüber hinaus eine Zusatzausbildung in manueller Therapie von mindestens 160 Unterrichtsstunden mit erfolgreicher Abschlussprüfung nachweisen.  

    Die Ausbildung kann in Voll- und Teilzeit absolviert werden. Wird sie in Teilzeit absolviert, darf sie nicht länger als vier Jahre dauern. Wer bereits eine Ausbildung zum Osteopathen abgeleistet hat, kann auf Antrag die Erlaubnis von der Behörde erhalten, wenn die genannten Unterrichtszeiten erfüllt worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung ein erfolgreicher Abschluss nachgewiesen wird.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 1 | ID 123683