01.07.2005 | Jobs für Schüler und Studenten
Kompensieren Sie urlaubsbedingte Ausfälle mit sozialversicherungsfreien Ferienjobs!
Gerade in den Sommermonaten müssen Sie in Ihrer Praxis verstärkt die Urlaubszeiten der Mitarbeiter berücksichtigen. Gerade im Empfangsbereich oder am Tresen des angeschlossenen Fitnesscenters können Sie diese Ausfälle jedoch mit Aushilfsjobs leicht kompensieren.
Kurzfristige Beschäftigung von Schülern
Schüler können während eines Ferienjobs unbegrenzt verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist: Sie sind nicht länger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt. Diese Frist wird in den großen Ferien nicht überschritten. Daher sind für eine derart kurzfristige Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung abzuführen.
Allerdings: Hat der kurzfristig beschäftigte Schüler das 16. Lebensjahr vollendet, muss eine Anmeldung entweder im automatisierten Verfahren oder auf dem dafür vorgeschriebenen Vordruck „Meldung zur Sozialversicherung“ bei der Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus, eingereicht werden.
Geringfügige Beschäftigung von Schülern
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400 Euro monatlich kann auch über die Schulferien hinaus und länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage ausgeübt werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch neben der Meldung zu Sozialversicherung auch Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie die pauschale Steuer von insgesamt 25 v.H. abführen (Bundesknappschaft, Verwaltungsstelle Cottbus).
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