01.06.2007 | Kapitalanlagen
Altersvorsorge wird nun besser geschützt
Die Altersvorsorge von Selbstständigen wird künftig genauso vor einem unbeschränkten Gläubigerzugriff geschützt wie die Renten oder Pensionen von Arbeitnehmern. Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (Abruf-Nr: 071006) wird insbesondere der Pfändungsschutz für Lebens- und Rentenversicherungen verbessert.
Bislang waren Lebensversicherungen oder vergleichbare Kapitalanlagen dem Risiko eines Gläubigerzugriffs ausgesetzt, wenn die Kapitalanleger in eine wirtschaftliche Notlage gerieten. Das neue Gesetz erweitert nun den Pfändungsschutz auf die Hinterbliebenen und erhöht den geschützten Beitrag auf eine Gesamtsumme von 238.000 Euro. Von den über diese Grenze hinausgehenden Prämien sind bis zu einer Gesamtsumme von 714.000 Euro sieben Zehntel und erst darüber hinaus der gesamte Restbetrag pfändbar.