01.02.2003 | Kostenmanagement im Personalbereich
So senken Sie Personalkosten, wenn die Verordnungen der Ärzte ausbleiben
Umsatzrückgänge bei Ärzten können sich auf Grund der Reduzierung von Verordnungen auch auf Physiotherapeuten auswirken. Kommt es bei Ihnen zu drastischen Umsatzeinbrüchen, müssen Sie eventuell die Notbremse ziehen und auch bei den Personalkosten den Rotstift ansetzen. "Praxisführung professionell" zeigt Ihnen dafür drei effektive Wege auf. Sie können den für Ihre Praxis besten Weg auswählen oder - im absoluten Notfall - auch alle drei Maßnahmen kumulativ vornehmen.
Die Entlassung eines Mitarbeiters scheint auf dem ersten Blick die effektivste Form zu sein, um Personalkosten reduzieren zu können. Allerdings eignen sich Entlassungen nicht, um ganz schnelle Erfolge zu erzielen, denn:
Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist greift die von Ihnen angestrebte Kosteneinsparung. Wenn Sie mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie zudem die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (im Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/inhalt.html ) beachten. Insgesamt gesehen steigt in diesem Fall das Risiko, dass der Arbeitnehmer gegen Sie einen Rechtsstreit anstrebt.
Betriebsbedingte Gründe für eine Kündigung können Sie erst dann heranziehen, wenn Sie den Rückgang des Gewinns nachweisen können und keine anderen Maßnahmen zur Kostenreduzierung zur Verfügung stehen. Sie müssen also Abrechnungen vorliegen haben (zum Beispiel die monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine vorläufige Einnahmen-Überschuss-Rechnung) anhand derer Sie den Nachweis führen können, dass der Umsatzrückgang zwingend zu einer Entlassung führen muss.
Durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit können die Personalkosten ebenfalls reduziert werden. Allerdings ist zu beachten, dass hier arbeitsvertragliche Regelungen zu berücksichtigen sind und eine Kürzung gegen den Willen der Mitarbeiter nur über eine Änderungskündigung erfolgen kann. Bei einer Änderungskündigung sind jedoch die gleichen Bedenken wie bei der ordentlichen Kündigung ins Feld zu führen.
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Vorteilhaft ist es für Sie, wenn es gelingt, die Stundenkürzung einvernehmlich mit den Mitarbeitern vorzunehmen. In diesem Fall kann eine schriftliche Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vereinbart werden. Diese kann ab sofort wirken und hilft somit schnell bei der Kostenreduzierung.
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