09.03.2009 | Krankenversicherung
Wieder Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige geplant
Seit dem 1. Januar 2009 erhalten freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler kein Krankengeld mehr. Das soll sich nun wieder ändern. Zurzeit gibt es jedoch nur folgende Möglichkeiten, diese Versorgungslücke zu schließen:
- Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung;
- Verbleib in der GKV und zusätzlicher Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung;
- Abschluss eines Wahltarifs in der GKV.
Am 22. Dezember 2008 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf zur Modifizierung des „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV“ vor. Dieser sieht ein „gesetzliches“ Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit vor. Hierbei ist der allgemeine Beitragssatz zu zahlen. Mit der angestrebten Neuregelung wird insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass die zusätzliche Krankengeldabsicherung gerade für Ältere sehr teuer ist und Wahltarife mit einer dreijährigen Tarifbindung einhergehen. Im Referentenentwurf des BMG wird empfohlen, das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2009 zu ändern.
Praxistipp: Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine Zusatzversicherung oder einen Wahltarif unter Vorbehalt anbietet, damit Sie im Fall einer gesetzlichen Nachbesserung den Tarif wechseln können.