01.08.2007 | Kreditvergabe
Mit diesen Sicherheiten rechnen Banken
Die Zeiten ändern sich: Kreditsicherheiten wurden in der Vergangenheit häufig lediglich als Ergänzung zur Abrundung der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kunden herangezogen. Mittlerweile sind sie – vor dem Hintergrund der veränderten Kreditvergaberichtlinien der Banken – ein wesentlicher Bestandteil zur Festsetzung der jeweils angemessenen Kreditkonditionen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Qualität der jeweiligen Kreditsicherheit, so wie sie von der Bank im Rahmen ihrer internen Kreditvergaberichtlinien definiert wird.
Personalsicherheiten und Sachsicherheiten
Banken unterscheiden zwischen Personal- und Sachsicherheiten. Personalsicherheiten bieten für die Bank den Vorteil, auf das gesamte Vermögen des Sicherungsgebers zurückgreifen zu können. Bei Sachsicherheiten haftet grundsätzlich nur das konkrete Sicherungsmittel. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, welche Sicherungsform die kreditgebende Bank letztlich vorzieht.
Bürgschaft
Die Bürgschaft gehört als Personalsicherheit für die Bank zu den attraktiveren Kreditsicherheiten. Die bankinterne Bewertung einer Bürgschaft als vollwertige Sicherheit erfordert eine Übersicht über die Vermögenslage des Bürgen.
Voraussetzung für die Anerkennung einer Bürgschaft ist ihre Unterlegung mit entsprechenden Vermögenswerten – schließlich muss der Bürge mit seiner Inanspruchnahme durch die Bank rechnen, wenn der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen wider Erwarten nicht konsequent erfüllt.
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