02.02.2010 | Lohnsteuer
ElsterLohn II ersetzt ab 2012 die Lohnsteuerkarte aus Papier
von Dietmar Kern, Wirtschaftspublizist, Möglingen
Unter dem Namen ElsterLohn I werden bereits seit einigen Jahren die Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Früher wurden diese Angaben auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte eingetragen oder als Bescheinigung aufgeklebt. Um die Lohnsteuer in Zukunft noch leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte nun komplett durch ein elektronisches System ersetzt - ElsterLohn II.
Zentrale Verwaltung der Lohnsteuer
Das ElsterLohn II genannte Vorhaben soll die Lohnsteuerkarte vollständig ersetzen und die lohnsteuerlichen Merkmale des Arbeitnehmers nur noch über ein elektronisches System erfassen und für den Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen. Das Verfahren geht im Jahr 2012 an den Start. Für das Jahr 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben. Die Lohnsteuerkarte 2010 ist daher die letzte ihrer Art: Künftig wird der Arbeitgeber mithilfe ihm von seinem Arbeitnehmer mitgeteilten Daten (Identifikationsnummer und Geburtsdatum) die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen können. Alle Steuerfälle werden über die Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet und in der sogenannten ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“.
Papierlos, individuell, sicher
Das Ziel von ElsterLohn II ist es, die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und dem Finanzamt zu erleichtern und sie vollständig, individuell, papierlos und sicher zu organisieren. Da die ELStAM-Datenbank vollumfänglich erst 2012 zur Verfügung stehen wird, ist Folgendes geplant: Die Lohnsteuerkarte 2010 soll bis dahin ihre Gültigkeit behalten, und zwar grundsätzlich einschließlich der eingetragenen Freibeträge.
Beachten Sie: Nimmt ein Arbeitnehmer zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen. Zur Vereinfachung sind Ausnahmen geplant, zum Beispiel soll der Arbeitgeber für Ausbildungsdienstverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zugrunde legen können.