30.03.2009 | Lohnsteuer
Leserforum „Tankgutscheine“
Wir haben bereits über finanzamtssichere Tankgutscheine berichtet, nachdem die Oberfinanzdirektion Hannover im April 2008 Grundsätze dazu aufgestellt hatte („Praxisführung professionell“, 10/2008). Die Idee: Arbeitnehmer können monatlich lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Gutscheine vom Praxisinhaber erhalten, sofern die Sachbezüge insgesamt monatlich 44 Euro nicht übersteigen. Daraufhin erreichten uns eine Reihe von Detailfragen. Die Wichtigsten haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst und für Sie beantwortet.
Umgang mit der Tankstelle
Frage: Muss ich jedes Mal vor Ausstellung eines Gutscheins bei der Tankstelle anrufen, wie viel Liter man im Augenblick für 44 Euro erhält?
Antwort: Die 44 Euro sind eine Höchstgrenze, die notwendigerweise mit einem Betrag zu definieren ist. In der Praxis empfiehlt es sich, diesen nicht vollständig auszuschöpfen. Wenn man zum Beispiel von 30 Litern Benzin ausgeht, ist man bis zu einem Literpreis von 1,45 Euro auf jeden Fall im Rahmen der Freigrenze (wegen der Vereinfachungsregel nach R 8.1 Abs. 2 S. 9 Lohnsteuerrichtlinien sogar bis zu 1,48 Euro pro Liter). Will man die Höchstgrenze allerdings „ausreizen“, sollte man in der Tat vor Ausstellung des Gutscheins den aktuellen Preis erfragen und mit Datum und Uhrzeit festhalten, denn nicht selten ändern sich die Spritpreise sogar innerhalb eines Tages.
Frage: Muss ich eine Rahmenvereinbarung mit einer Tankstelle abschließen?
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