01.11.2007 | Lohnsteuer
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 – Neuerungen, die Sie kennen sollten
Mit Beschluss vom 12. Oktober 2007 hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2008 zugestimmt. Die LStR dienen den Finanzbehörden bei ihrer täglichen Arbeit. Sie enthalten Erläuterungen des Einkommensteuergesetzes, Hinweise dazu, wie diese auszulegen und durchzuführen sind, sowie Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe. Inhaltlich ergeben sich für Sie als Physiotherapeut und Arbeitgeber wenige, aber doch wichtige Neuerungen, über die Sie Bescheid wissen sollten.
Hinweis: Die LStR 2008 finden Sie im ausschließlich für Abonnenten zugänglichen Online-Service im Bereich „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“.
Abschnitt 3.33: Die Erstattung von Kinderbetreuungs- kosten bleibt steuerfrei
Wenn Sie als Arbeitgeber die Kosten für den Kindergarten oder für vergleichbare Einrichtungen für die Kinder Ihrer Mitarbeiter tragen, dann sind diese Leistungen – unabhängig von der Höhe – für den Mitarbeiter und für Sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab dem Jahr 2008 wird bei Kindern, die das 6. Lebensjahr bis zum 30. Juni noch nicht vollendet haben, aus Vereinfachungsgründen die Schulpflicht nicht mehr geprüft. Daher bleiben die Zuschüsse für Januar bis Juni auch dann steuerfrei, wenn das 6. Lebensjahr vor dem 1. Juli vollendet wird.
Beachten Sie: Die bezahlten Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Wird auf Gehalt verzichtet oder wird der Zuschuss auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld angerechnet, ist keine Steuerfreiheit mehr gegeben.
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