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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Steuer- und sv-freie Kindergartenzuschüsse des Arbeitgebers ‒ das sind die aktuellen Spielregeln

    von Dipl.-Finanzwirt, M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, steuer-webinar.de

    | Die Arbeitsbedingungen für angestellte Physiotherapeuten sind wenig familienfreundlich ( PP 08/2018, Seite 3 ). Um in Zeiten des Fachkräftemangels Beschäftigte mit kleinen Kindern an die Praxis zu binden, sind Kindergartenzuschüsse beliebte Arbeitgeberleistungen. Oft werden sie zur Nettolohnoptimierung genutzt, denn sie können nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) lohnsteuerfrei sein und auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (SV; § 1 Abs. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung [SvEV]). PP erläutert, was Sie und ihre Beschäftigten dazu wissen müssen. |

    Steuerfreie Kindergartenzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG

    Nach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Für die Steuerbefreiung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, die im Folgenden erläutert werden.

    Diese Leistungen und Aufwendungen sind begünstigt

    Die Steuerbefreiung umfasst Aufwendungen zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (inklusive Kosten für Unterkunft und Verpflegung).