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  • 03.12.2009 | Lohnsteuer

    Lohnsteuerkarten 2010 letztmalig auf Papier

    Die Lohnsteuerkarten 2010 werden von den Gemeinden für das Jahr 2010 letztmalig auf Karton ausgestellt. Ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer (= Steuerklassen, Kirchensteuermerkmale, Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge) Therapeuten als Arbeitgebern nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereitgestellt.  

    In der Übergangsphase bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens hat die Lohnsteuerkarte 2010 besondere Bedeutung und sollte von den Arbeitgebern über den 31. Dezember 2010 hinaus aufbewahrt und in keinem Fall vernichtet werden. Durch die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer) auf der Lohnsteuerkarte ist der Arbeitgeber in der Lage, die ID-Nummer des Arbeitnehmers in seine Lohnabrechnung zu übernehmen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen (gegebenenfalls handschriftlich ergänzt in dem vorgesehenen Eintragungsfeld auf der Lohnsteuerkarte 2010). Für alle weiteren Berichtigungen - wie Änderung der Steuerklassen bei Ehegatten oder Eintragung von Freibeträgen - sind die Gemeinden vorerst weiter zuständig.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 2 | ID 131956