01.12.2006 | Neue Betriebsgrößenklassen ab 2007
Wann müssen Physiotherapeuten mit dem Besuch eines Betriebsprüfers rechnen?
Für das Finanzamt stehen Physiotherapeuten mit Unternehmern auf einer Stufe. Folglich werden auch therapeutische Praxen (mit und auch ohne Fitnessbetrieb) in so genannte Größenklassen eingeteilt, nach denen unter anderem die Häufigkeit einer Betriebsprüfung bestimmt wird. Beachten Sie: Wenn Sie neben der Praxis auch eine größere Fitnesseinrichtung betreiben, werden dafür andere Umsatzgrößenklassen herangezogen, die Sie zusätzlich im Internet unter www.iww.de, Online-Service, „Arbeitshilfen“ einsehen können.
Neue Einnahmen- und Gewinngrenzen ab Januar 2007
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Größenklassen ab 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 wie folgt festgelegt:
Aktuelle Betriebsgrößenklassen 2007-2009
Betriebsmerkmal | Einnahmen in Euro | steuerlicher Gewinn in Euro |
Großbetrieb | > 3.900.000 | > 500.000 |
Mittelbetrieb | > 735.000 | > 115.000 |
Kleinbetrieb | > 155.000 | > 32.000 |
Der EDV-unterstützten Zuordnung zu einer Größenklasse wird das Ergebnis der Einkommensteuer-Veranlagung für 2004 zugrunde gelegt. Hierfür genügt es, dass eine der beiden Grenzen (Einnahmen oder Gewinn) überschritten ist. Die einmal festgelegte Betriebsgrößenklasse bleibt für alle Betriebsprüfungen in den Jahren 2007 bis 2009 unverändert bestehen, auch wenn aufgrund geänderter Einnahmen oder Gewinn eigentlich eine andere Größenklasse festgesetzt werden müsste.
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