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  • 01.03.2003 | Neue Preisvereinbarungen

    AOK Ost und die Primärkassen in Westfalen-Lippe erhöhen die Vergütungen

    Die AOK in Ostdeutschland hat die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen um 0,95 Prozent erhöht. Die Verteilung des Erhöhungsniveaus erfolgt im Grundsatz linear auf alle Positionen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  • Die Leistung KG-Gerät (D1 und D2) wird nunmehr in Höhe von 86 Prozent des durchschnittlichen Westniveaus vergüte
  • Eine endgültige Einigung beim Ultraschall konnte nicht erreicht werden. Es wurde aber vorläufig ein abrechenbarer Betrag von 3,83 Euro bei einer Behandlungsdauer von 10 bis 15 Minuten vereinbart.

    Die neuen Preise betreffen alle Verordnungen, die seit dem 1. April 2003 behandelt wurden und werden. Der Vertrag gilt bis zum 31. Dezember 2003. Alle Behandlungen bis einschließlich 31. März 2003 müssen nach der bisherigen Regelung abgerechnet werden. Sämtliche Änderungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien und der Aufsichtsbehörde - die noch ausstehen.

    Tipp: Für die Zeit seit dem 1. April sollten Sie Ihre Abrechnungen noch einmal überarbeiten. Sie können Nachbelastungen einreiche

    Wenn Sie noch Leistungen aus der Zeit vor dem 1. April abrechnen, verwenden Sie folgende Tarifkennzeichen:

    AOK Brandenburg: 22 12 203
    AOK Mecklenburg-Vorpommern: 22 15 017
    AOK Sachsen: 22 13 030
    AOK Thüringen: 22 16 210
    AOK Sachsen Anhalt: 22 14 112
    Lineare Preiserhöhung in Westfalen-Lippe